Ausbilden heißt laut Berufsbildungsgesetz, jemandem „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendig sind.“ (§ 1 BBiG) Der Ausbildungsprozess erfordert auf Seiten des ausbildenden Betriebes sowohl handwerkliche Fachkompetenz als auch die Bereitschaft, mit persönlichem Engagement Lernprozessen Zeit und Raum zu geben.

mehr lesen