Frag nicht, was dein Azubi für DICH tun kann, frag, was DU für deinen Azubi tun kannst!
Ausbilden heißt laut Berufsbildungsgesetz, jemandem „Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendig sind.“ (§ 1 BBiG)
Der Ausbildungsprozess erfordert auf Seiten des ausbildenden Betriebes sowohl handwerkliche Fachkompetenz als auch die Bereitschaft, mit persönlichem Engagement Lernprozessen Zeit und Raum zu geben.
Info: Für staatlich anerkannte Handwerksberufe ist gesetzlich geregelt, wer ausbilden darf, wie, wo und was vermittelt werden soll und welche besonderen Bestimmungen gelten (speziell für minderjährige Azubis):
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Handwerksordnung
Ausbildungsverordnung
Jugendarbeitsschutzgesetz
Azubis etwas zu „vermitteln“, bedeutet im ersten Schritt zunächst einmal etwas zu investieren. Von dieser Investition in Ausbildung können Betriebe vor allem langfristig profitieren – im Idealfall entwickeln sich Azubis zu Fachkräften, die in Zukunft das Team verstärken und neue Impulse ins Unternehmen bringen. Die beste Voraussetzung hierfür ist ein gelingender Ausbildungsprozess.
Als Leitgedanke für die Ausbildung von Nachwuchs gilt:
Frag nicht, was dein Azubi für DICH tun kann, frag, was DU für deinen Azubi tun kannst.